Immobilien in der Nachfolgereglung

Oftmals weisen die Immobilien in einer Unternehmen einen sehr hohen Wert aus.

Dadurch wird der Unternehmenswert oft so hoch, dass eine Nachfolgeregelung schwierig wird. Zum Einen weil sich die Käuferschaft stark verschulden muss oder zum Anderen weil bei einer familiären Nachfolgeregelung die Geschwister gleich gehalten werden müssen. Zudem weisen die Immobilien in der Regel hohe stille Reserven aus, was in der Folge zu hohen Steuerbelastungen führen kann.

Eine umfassende Behandlung der Immobilien in der Nachfolgereglung nimmt deshalb einen hohen Stellenwert ein.

«Lassen Sie Ihre Immobilie rechtzeitig schätzen und prüfen Sie mögliche Lösungswege.»

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Als Lösungsweg empfiehlt sich eine Abspaltung der Immobilien in eine neue Gesellschaft. Dabei gibt es verschiedene Lösungsmöglichkeiten: Eine Variante ist, dass die neu zu gründende Gesellschaft von den bisherigen Eigentümern übernommen wird. Die Einnahmen der Immobiliengesellschaft können den Eigentümern als Altersvorsorge dienen. Im Erbfall lassen sich die Aktien auf die Erben verteilen.

 

Die sogenannte Betriebserfordernis

Damit eine Abspaltung der Immobilien steuerneutral erfolgen kann, schreibt das Steuergesetz eine sogenannte Betriebserfordernis vor. Das übertragene Vermögen als auch die zurückbleibenden Vermögenswerte müssen einen eigenständigen Betrieb darstellen. Dieses Betriebserfordernis ist für die übertragenen Immobilien in der Regel nicht erfüllt. In diesem Fall gibt es keine Alternative und die stillen Reserven auf den Immobilien werden besteuert.

 

Verkauf an eine Schwesterngesellschaft

Anders sieht es aus, wenn der Betrieb zum Verkehrswert an eine neugegründete Schwestergesellschaft verkauft wird. In diesem Fall handelt es sich um eine Vermögensübertragung. Die stillen Reserven werden zwar auch besteuert, aber die künftigen Abschreibungen auf den erhöhten Buchwerten begrenzen den Schaden.