Praxisbeispiel 1
Finanzierung durch die Eltern
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Ein Ehepaar, welches zusammen 100% des Aktienkapitals einer Schreinerei (AG) hält, macht sich Gedanken zur Nachfolgeregelung. Die Inhaber wollen die Unternehmung an ihre Tochter übergeben. Da die Tochter nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügt, übernehmen die Eltern die Finanzierung des Kaufpreises.
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Damit eine optimale Lösung gefunden werden kann, lässt sich das Ehepaar in rechtlicher Hinsicht von einem Rechtsanwalt und Notar beraten. Die Eltern schliessen mit Ihrer Tochter einen Darlehensvertrag ab. In einem Ehe- und Erbvertrag schaffen die Eltern zudem die nötige Transparenz.
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Dadurch, dass ein Ehe- und Erbvertrag abgeschlossen worden ist, sind sämtliche Nachkommen der Eltern im Bild, was die Nachfolgeregelung der Schreinerei anbelangt. Zudem finden sich klare vertragliche Regeln zu Herabsetzungsansprüchen und dergleichen. Mit diesem Vorgehen können Streitigkeiten innerhalb der Familie bestmöglich vermieden werden.